Fragen und Antworten die Zweite!
In diesem Beitrag möchten wir nochmals einige häufig gestellte Fragen, zusätzlich zu den bereits auf der Seite Häufige Fragen und Antworten beantworteten Fragen, beantworten.
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Vertrag
1. Denken Sie an lokale Vereine! Jeder teilnehmende Verein erhält 25 € pro Vertrag, wenn Sie diesen beim Vertragsabschluss im Feld Weitere Vereinbarungen nennen. Eine unvollständige (!) Übersicht finden Sie auf der Seite Vereine.
2. Achten Sie darauf das Feld Portierung gewünscht anzukreuzen, falls Sie bestehende Telefonnummern mitnehmen möchten.
3. Melden Sie sich zum kostenlosen Newsletter der BBV an, wenn Sie über den aktuellen Stand informiert werden möchten.
Natürlich bleiben Sie auch auf glasfaserinfo-nok.de weiterhin informiert.
Ihr Glasfaservertrag beginnt erst nach Ablauf Ihres Altvertrages und nachdem der technische Betrieb des Glasfasernetzes sichergestellt ist.
Beachten Sie bitte die Hinweise im Artikel Portierung – Wie läuft der Vertragswechsel ab?.
Ja! Nach einer Kündigung ist man jedoch von zukünftigen Neukundenboni ausgeschlossen.
Die Mitnahme von bis zu drei Rufnummern ist kostenlos.
Je weiterer Rufnummer fallen Kosten in Höhe von einmalig 15 € und monatlich 0,50 € an.
Ja. Der bestehende Kupferanschluss wird nicht herausgerissen und könnte zukünftig wieder genutzt werden. Sinnvoll ist dies aber wahrscheinlich nicht.
Da die BBV das Glasfasernetz für andere Anbieter öffnet, ist es sehr wahrscheinlich, dass sich zukünftig Anbieter wie 1&1 oder auch die Telekom in das bestehende Glasfasernetz einmieten und eigene Produkte anbieten.
Es gilt das kreisweite Ziel von 14.000 Vorverträgen.
Wenn eine Gemeinde etwas weniger Verträge erreicht als vorgesehen, ist das nicht schlimm und wird durch entsprechende Mehrverträge in einer anderen Gemeinde ausgeglichen.
Sollten die Vertragszahlen in einer Gemeinde drastisch unter den anvisierten Zielen liegen, wird es an der BBV liegen, was genau in der betroffenen Gemeinde geschehen wird.
Ja.
Während der Vorvermarktung fallen Kosten in Höhe von 600 € pro Gebäude an. Wählen Sie hierzu die entsprechende Box im Feld Glasfaseranschluss ohne Internet- oder Telefonieprodukt in den Vertragsunterlagen.
Die Baukosten für die ersten 10 Meter ab Bürgersteigkante werden von der BBV übernommen. Jeder weitere Meter wird pauschal mit 70 € veranschlagt.
Es gibt jedoch zwei Alternativen:
1. Ist ein Leerrohr vorhanden, welches im Umkreis von 10 Metern bis zur Straße erreichbar ist, kann dieses kostenlos genutzt werden.
2. Wer die übrige Strecke selbst verlegen möchte, kann dies tun. Die BBV stellt das Material (Leerrohr und Glasfaserkabel) kostenlos zur Verfügung.
Die BBV ist bemüht, wirklich jeden im Neckar-Odenwald-Kreis ans Glasfasernetz anzuschließen. Leider sind manche Liegenschaften jedoch so weit von der Gemeinde entfernt, dass ein auch nur halbwegs wirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist.
Die BBV diskutiert aktuell verschiedene Lösungen mit den Gemeinden. Wichtig ist, dass jeder, der angeschlossen werden möchte jetzt einen Vorvertrag abschließt. Nur wenn der BBV bekannt ist, dass ein Bedarf besteht kann nach Lösungen gesucht werden. Sollte ein Ausbau mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, kann der/die Betroffene vom Vertrag zurücktreten.
Ja, der Studentenrabatt beträgt 5 € pro Monat.
Voraussetzung ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung.
Glasfaseranschluss
Ja, in jede Straße wird für jedes Haus ein Leerrohr gelegt. Auch wenn nicht jeder zum jetzigen Zeitpunkt einen Glasfaseranschluss beantragt hat. So kann jeder Anwohner auch in Zukunft, natürlich zu den entsprechenden Baukosten, an das Glasfasernetz angeschlossen werden.
Ja, ein Mehrspartenhausanschluss kann fast immer genutzt werden. Details klären Sie beim Vorabgespräch mit dem Bauleiter.
In diesem Fall kann das Kabel an der Außenwand hoch geführt oder eine Diagonalbohrung vorgenommen werden, um den Glasfaseranschluss im Erdgeschoss zu platzieren.
Ja, diese Bauform kommt mittlerweile sehr oft vor und die BBV konnte bereits viele Erfahrungen im Rhein-Neckar-Kreis damit sammeln. Die aktuellen Verfahren garantieren eine problemlose Hausdurchführung ohne Feuchtigkeitseinzug.
Ich habe vor ca.3 Wochen ein Vertragsformular zu Ihrer Firma nach Dreiiech geschickt. Warum habe ich noch keine auftragsbestätigung?
Hallo Herr Heeg,
die BBV hat uns mitgeteilt, dass durch einen Systemfehler für einen kleinen Teil der Verträge keine Auftragsbestätigungen versandt wurden. Vermehrt kam es jedoch auch zu Verlusten von Briefen.
Wir senden Ihnen Informationen zum weiteren Vorgehen per E-Mail.